Die „Vie scolaire“ im DFG
In französischen Schulen kümmert sich die « Vie scolaire », um alle schulischen Belange, die nicht den Unterricht selbst betreffen. Im DFG besteht das Team aus einer Sozialpädagogin, der „CPE“ (conseillère principale d’éducation) und einem Team aus 8 Assistenten (AED) mit verschiedenen Aufgabenfeldern, 6 assistantes d‘éducation (Aufsichtspersonal), 1 assistante pédagogique (pädagogische Assistentin) und 1 assistante de vie scolaire (Schulbegleitung).
An französischen Schulen ist die CPE für Verwaltungs- und Disziplinarfragen zuständig. Sie nimmt an den Aktivitäten in der Mittel- und Oberstufe teil, die nicht das Unterrichtsgeschehen betreffen. Sie trägt Sorge für die Schaffung der bestmöglichen Lernatmosphäre für die Schüler. Sie ist vor allem für folgende Bereiche verantwortlich:
- die Organisation und den reibungslosen Ablauf des schulischen Zusammenlebens außerhalb der Unterrichtszeit
Sie ist Ansprechpartner für die Schüler bei Verspätung, Fehlen, Ausschluss aus dem Unterricht, Unwohlsein, Diebstahl, Handgreiflichkeiten, Klassenwechsel usw.
- Mediation
- sozialpädagogische Animation
Sie steht dem „sozialpädagogischen Verein“ (Foyer socio-éducatif) vor, einem gemeinnützigen Verein, der unter anderem die deutsch-französischen Feste und alle anderen feierlichen Anlässe für die Schüler organisiert (Schulball, Abistreich, Fasching usw.)
Die CPE ist eine Schlüsselfigur für die Mittel- und Oberstufe, was viele menschliche Qualitäten, einen ausgeprägten Sinn für Kommunikation und den Kontakt mit jungen Menschen sowie Organisationstalent voraussetzt: Planung der Essenszeiten, Dienstpläne der Aufsichten, usw. Alle diese Aufgaben erfordern viel logisches Denken.
Assistenten für Erziehung, Pädagogik und „vie scolaire“
Die Assistenten unterstützen die CPE, sie informieren sie über das Benehmen der Schüler und eventuelle Probleme und können gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen veranlassen.
Die Hauptaufgabe der Assistenten besteht in der Aufsicht und der Betreuung der Schüler außerhalb der Unterrichtszeit: Freistunden, Kantine, Beaufsichtigung innerhalb des Gebäudes, während der Pausen und Kontrolle an den Eingängen des Schulgeländes.
Sie sind Garanten für die Sicherheit und sorgen dafür, dass die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Schülers respektiert werden. Sie arbeiten im Team und erstellen in Zusammenarbeit mit der CPE Anwesenheitskontrollen (Anwesenheit, Abwesenheits- und Verspätungslisten, etc.) und führen Buch über Disziplinarmaßnahmen.
Während der Pausen und der Essenszeiten sind sie die Ansprechpartner der Schüler, sie beantworten jede Art von Fragen und können eine wichtige Rolle bei der Prävention übernehmen. Sie kümmern sich um die Schüler bei verschiedenen Problemen und Sorgen (aktives Zuhören, Versorgung kleinerer Verletzungen, verlorene Gegenstände/Ranzen, Schlichten von Streitigkeiten, Eingreifen bei Handgreiflichkeiten).
Sie können auch eine pädagogische Rolle übernehmen, sei es beim Förderunterricht, der Hausaufgabenhilfe, Unterstützung beim Gebrauch der neuen Technologien, bei Sport- und Kulturveranstaltungen, Begleitung von Reisen und Ausflügen. In diesem Falle spricht man von sozialpädagogischen Assistentinnen, ihre Kollegen können diese Funktionen aber auch wahrnehmen.
All diese Aufgaben können nur erfüllt werden, wenn sie eine Beziehung zu den Schülern aufgebaut haben, ihre Sorgen und Nöte kennen und über das, was auf dem Schulhof passiert, informiert sind.
Ihre Rolle ist sehr vielschichtig. Einerseits nennen die Schüler sie mit dem Vornamen und duzen sie, andererseits sind die AED gleichzeitig auch Autoritätspersonen, arbeiten präventiv und bemühen sich um ein gutes Miteinander und gegenseitige Unterstützung.
Wenn die Schüler nicht anwesend sind, können die AEDs zu diversen administrativen Aufgaben herangezogen werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine vertragliche Verpflichtung, sondern eher um die stillschweigende Fortsetzung der Aufgabenbereiche der früheren MI-SE (maître d’internat – surveillant d’externat, so wurden die schulischen Aufsichtspersonen bis 2003 bezeichnet)
Das Gesetz vom 30.04.2003 sieht ebenfalls vor, dass speziell geschulte Schulbegleiter (Assistants de Vie Scolaire) für die Integration behinderter Kinder oder Schülern mit besonderen Bedürfnissen eingestellt werden. Am DFG gibt es eine Schulbegleiterin.