Protokoll zum Umgang mit Mobbing-Situationen an der Deutsch-Französischen Oberschule in Buc (Schule, Mittelschule und Gymnasium) (C.A. vom 07.02.2020)
Rundschreiben n°2013-100 vom 13. August 2013.
Akademische Telefonplattform: 0800 008 624
Dieses Protokoll soll dem Schulleiter und dem Personal helfen, mit Fällen von Belästigung zwischen Schülern umzugehen. Es schlägt einen Prozess vor, der die Schritte für den Umgang mit Situationen beschreibt und angibt, was getan werden sollte. Belästigung ist eine Straftat, unabhängig von dem Kontext, in dem sie auftritt (Art. 222-33-2-2 des Strafgesetzbuchs). Daher muss jeder Betrieb handeln, indem er die Verantwortung für die Situationen übernimmt, aber auch einen Präventionsplan aufstellt. Dieses Protokoll wird an die Besonderheiten der jeweiligen Situation, an die Ressourcen der Partner und an die Umgebung angepasst.
Drei Hauptmerkmale ermöglichen es, Belästigung zu definieren:
- Der/die Aggressor(en) handelt/handeln mit der bewussten Absicht zu schaden,
- Die Aggressionen werden wiederholt und dauern lange an,
- Die Beziehung zwischen dem/den Aggressor(en) und dem Opfer ist asymmetrisch.
Der Schulleiter muss über alle Belästigungssituationen informiert werden. Er/sie ist verantwortlich für den Umgang mit ihnen und insbesondere für die Meldung des Vorfalls an die DSDEN und/oder das Rektorat, die Polizei oder die Gendarmerie und, falls erforderlich, an die Staatsanwaltschaft. Unter der Verantwortung des Schulleiters kann eine Ressourcenperson innerhalb der Schule ernannt werden, um die Behandlung zu organisieren und zur Konstruktion der Antwort beizutragen, die kollektiv sein und auf der gegenseitigen Befruchtung der Ansichten verschiedener Fachleute basieren muss. Belästigung findet an allen Orten während und außerhalb der Schulzeit statt.
Methoden der Behandlung :
Es gibt drei Möglichkeiten, wie Mobbing-Situationen der Schule zur Kenntnis gebracht werden können, die unterschiedliche Behandlungsmethoden nach sich ziehen:
Der gemobbte Schüler vertraut sich an:
a) an einen anderen Schüler: Der informierte Erwachsene führt ein Gespräch mit dem Schüler, der sich ihm anvertraut, und begleitet ihn zum Schulleiter oder zum Referenten, um sich mit dem betroffenen Schüler zu treffen.
b) an ein Mitglied des pädagogischen Teams: Der Erwachsene spricht mit dem Schüler, der viktimisiert wurde, und begleitet ihn zum Schulleiter oder dem Referenten.
c) an die Eltern: Die Eltern werden angehört und an den Schulleiter oder den Referenten verwiesen.
Ein Schüler (Vertrauensperson oder Zeuge) oder ein Erwachsener (Personal oder Eltern) wird auf eine Mobbing-Situation in der Schule oder Einrichtung aufmerksam: Er/sie wird an den Schulleiter oder den Referenten verwiesen oder begleitet.
Der akademische Referent hat die Schule kontaktiert, nachdem er Informationen über die kostenlose Rufnummer von "stop harassment" erhalten hat:
Wenn die Situation bereits bekannt oder in Bearbeitung ist, stellt der Schulleiter sicher, dass das Problem berücksichtigt wurde und informiert den akademischen Referenten.
Wenn die Situation nicht bekannt ist, übernimmt der Schulleiter oder der Referent die Verantwortung für die Situation, um die angemessene Reaktion umzusetzen.
Aufnahme des studentischen Opfers :
Der Schulleiter oder der akademische Berater begrüßt das studentische Opfer, bringt ihm Vertrauen entgegen und erinnert es an die Schutzfunktion der Schule. Er/sie nimmt sein/ihr Zeugnis entgegen:
Art der Tat, Täter, Orte, Beginn der Tat und Häufigkeit, Zeugen?
Wie interpretiert der Schüler diese Handlungen?
Könnte er/sie reagieren, um sich zu schützen: darüber reden (in der Schule, zu Hause, in seinem/ihrem Umfeld), sich verbal/physisch dagegen wehren, weglaufen? Wenn nicht, warum nicht? Was sind die Auswirkungen, Konsequenzen?
In dieser Phase zu sehen: Möglichkeiten für den Schüler, das, was er/sie sagt, aufzuschreiben oder sich von einem Erwachsenen helfen zu lassen, der es transkribiert. Entsprechend den Vorschriften werden diese Schriften nach drei Monaten vernichtet.
Empfang von Zeugen :
Der Schulleiter oder der Referent empfängt die Zeugen separat. Er/sie bespricht die Situation, deren Opfer der belästigte Schüler ist, und nimmt seine/ihre Aussage auf: Beschreibung des Sachverhalts, seine/ihre Reaktionen oder Nicht-Reaktionen, die Gründe, seinen/ihren möglichen Anteil an der Verantwortung, seine/ihre Vorschläge zur Lösung des Problems. Die pädagogische Dimension dieser Interviews sollte hervorgehoben werden.
Empfangen des Täters:
Der Schulleiter oder der Referent informiert den Schüler-Täter, dass sich ein Schüler über Mobbing beschwert hat. Er/sie gibt weder die Identität des betroffenen Schülers/der betroffenen Schülerin noch Details des angeblichen Sachverhalts an, sondern fragt den Täter/die Täterin nach seiner/ihrer Version des Sachverhalts.
Je nach Bekanntheitsgrad des Sachverhalts ist es unerlässlich, den Schüler an die Regeln des Zusammenlebens und die Folgen von Belästigungen zu erinnern. Je nach Art und Schwere der Belästigung informiert der Schulleiter den Schüler über die möglichen Konsequenzen in Form von Sanktionen oder Strafen und fordert ihn auf, eine Wiedergutmachungsmaßnahme vorzuschlagen.
Im Falle einer Verweigerung sollten zusätzliche Informationen eingeholt werden, um die Situation zu klären. Wenn mehrere Schüler Täter sind, werden sie getrennt nach dem gleichen Protokoll aufgenommen.
Falls erforderlich, wird eine Sitzung des Ressourcenteams abgehalten, um die Situation zu analysieren und mögliche Reaktionen zu entwickeln: Bereitschaft zum Eingreifen, Zuhören, Unterstützung, Vorschlag von Maßnahmen, mögliche Ausrichtung. Die pädagogische Dimension dieser Interviews sollte hervorgehoben werden.
Treffen mit den Eltern:
Die Eltern des betroffenen Schülers werden vom Schulleiter und dem Referenten empfangen. Sie werden gehört, unterstützt und des Schutzes ihres Kindes versichert. Sie werden in den Umgang mit der Situation einbezogen und über ihre Rechte informiert. Es wird an die schützende Rolle der Schule erinnert und an die Mobilisierung aller Akteure, um diese Rolle zu gewährleisten.
Die Eltern von bezeugten Schülern können vom Schulleiter empfangen werden. Als aktive oder passive Zeugen von Mobbing spielen diese Schüler eine wesentliche Rolle.
Der Empfang und der Dialog mit den Eltern von Zeugenschülern ist daher wichtig für die Lösung von Problemen, unabhängig davon, ob die Zeugenschüler eine aktive Rolle gespielt haben, aber auch, wenn diese durch ihre Untätigkeit das Mobbing zugelassen haben.
Die Eltern des Schülers/der Schüler, der/die das Vergehen begangen hat/haben, werden empfangen und über die Situation informiert. Sie werden auf die Folgen der begangenen Handlungen und die Art der Maßnahmen hingewiesen, die in Bezug auf ihr Kind ergriffen werden können. Ihre Meinung kann zu den vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen eingeholt werden. Ihre Unterstützung kann in der Tat bei der Lösung der Situation hilfreich sein. Wenden Sie sich ggf. an das mobile Sicherheitsteam, das in seiner Rolle als Berater und Unterstützer der pädagogischen Teams eingreifen kann.
Schutzentscheidungen und -maßnahmen:
Der Schulleiter trifft sich mit den betroffenen Schülern und ihren Eltern in der ihm am geeignetsten erscheinenden Konfiguration, um die getroffenen Maßnahmen zu erläutern. Er/sie erinnert die Schüler daran, dass diese Situationen nicht toleriert werden können, dass alles getan wird, um die Schüler zu schützen und so schnell wie möglich entschieden zu reagieren.
Falls erforderlich :
- Bei Gefahr oder Gefahr im Verzug: Übermittlung von besorgniserregenden Informationen an den Generalrat oder Meldungen an die Staatsanwaltschaft
- Orientierung für die Pflege und/oder psychologische Betreuung
- Rechtsberatung in Zusammenarbeit mit Opferhilfevereinen (INAVEM) und anderen Rechtsdiensten.
- Umsetzung und Nachverfolgung der getroffenen Maßnahmen
- Vorschlag eines Ortes zum Zuhören innerhalb oder außerhalb der Schule
- Organisiertes Treffen mit dem studentischen Opfer und seinen Eltern
- Bewusstseinsbildende Aktivitäten für Schüler.
- Informationsstelle (nicht namentlich) bei der Schulleitung oder dem Vorstand.
Zahlreiche Ressourcen sind auf der Website des Ministeriums verfügbar:
http://www.agircontreleharcelementalecole.gouv.fr/quest-ce-que-le-harcelement/centre-de-ressources